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   VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22   

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VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22 (https://dejure.org/2023,6552)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2023 - 2 K 4032/22 (https://dejure.org/2023,6552)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 2 K 4032/22 (https://dejure.org/2023,6552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 S 2 Nr 1 RdFunkBeitrStVtr, § 3 Abs 1 S 1 RdFunkBeitrStVtr, § 10 Abs 5 S 1 RdFunkBeitrStVtr
    Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen; Wohnungsbegriff; Entkräftung der gesetzlichen Vermutung der Inhabereigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkbeitrag; Festsetzungsbescheid; Beitragspflicht; Privatwohnung; Wohnungsbegriff; Betriebsstätte; Gastwirtschaft; Wohnraum; Abgeschlossenheit; Wohnungsinhaber; Vermutung; Melderecht; Entkräftung; Substantiierung; Wohnverhältnisse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • VG Karlsruhe, 29.03.2021 - 2 K 2535/20

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für einen Zweitwohnungsinhaber; der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
    Darüber hinaus und zusätzlich folgt aus einer - etwaigen - Privilegierung hinsichtlich einer gemeinsam mit einem anderen Beitragszahler bewohnten Wohnung als Gesamtschuldner nach § 2 Abs. 3 RBStV bereits keine Privilegierung mit Blick auf eine Zweitwohnung im Sinne einer dortigen Beitragsfreiheit (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 29.03.2021 - 2 K 2535/20 -, juris Rn. 38 ff., Rn. 56).

    Insbesondere liegt insofern keine gleichheitswidrige Doppelbelastung vor, da der Kläger vorliegend - für die Wohnung T...straße 15 - lediglich einmal zu Rundfunkbeiträgen herangezogen wird (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 29.03.2021 - 2 K 2535/20 -, juris Rn. 53 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.12.2019 - 6 C 20.18

    Auslandsaufenthalt; Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
    Nach dem Sinn und Zweck der Rundfunkbeitragspflicht wie auch aus Gründen der Praktikabilität im Massenverfahren nicht weiter relevant für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung ist, wie intensiv sich ein Rundfunkteilnehmer während eines gewissen Zeitraums in der Wohnung aufgehalten hat, mithin, wie viel Zeit er in dieser Wohnung verbracht haben will (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 A 513/20 -, juris Rn. 17; vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 09.12.2019 - 6 C 20.18 -, NVwZ-RR 2020, 510 = juris Rn. 21).

    Der mögliche Umstand, dass der Kläger angesichts der von ihm vorgetragenen Demenzerkrankung aus tatsächlichen (gesundheitlichen) Gründen gehindert gewesen sein könnte, Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen, betrifft allgemein nicht Fragen der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.2019 - 6 C 20.19 -, NVwZ-RR 2020, 510 = juris Rn. 19 m.w.N.) und noch weniger das Innehaben einer Wohnung, sondern allenfalls solche der Befreiung von der bzw. der Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht (vgl. § 4 Abs. 1 und 2 RBStV).

  • BVerwG, 20.09.2017 - 6 B 50.17

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
    Der Vorteil eines Wohnungsinhabers liegt in der Möglichkeit begründet, Rundfunk im privaten Kontext zu empfangen und zur Information, zur Unterhaltung oder sonst zu nutzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2016 - 6 C 6.15 -, BVerwGE 154, 275 = juris Rn. 16 ff.; BVerwG; Beschl. v. 20.09.2017 - 6 B 50.17 -, juris Rn. 12).

    Der Vorteil eines Wohnungsinhabers liegt in der Möglichkeit begründet, Rundfunk im privaten Kontext zu empfangen und zur Information, zur Unterhaltung oder sonst zu nutzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2016 - 6 C 6.15 -, BVerwGE 154, 275 = juris Rn. 16 ff.; BVerwG; Beschl. v. 20.09.2017 - 6 B 50.17 -, juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 7 CS 15.103

    Rundfunkbeitrag; Beitragsschuldner; Inhaber einer Wohnung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
    Es genügt deshalb, dass die ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit zumindest zum provisorischen Schlafen geeignet ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.02.2015 - 7 CS 15.103 -, juris Rn. 8 ff., zu einer zugleich als Lagerraum genutzten Zweitwohnung; ebenso Göhmann/Schneider/Siekmann in Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018, § 3 Rn. 15).

    Anders als vor der Reformierung des Systems der Rundfunkfinanzierung dient dieser weite Wohnungsbegriff des § 3 Abs. 1 RBStV, der grundsätzlich jede Wohnung ungeachtet ihrer Lage in einer Betriebsstätte erfasst, dazu, Wohnungen als Mittelpunkt der individuellen Persönlichkeitsgestaltung und vornehmlicher Entfaltungsort der Privat- und Intimsphäre des Einzelnen vor Nachforschungen, auch zum Zwecke der Qualifizierung als "Wohnung" im beitragsrechtlichen Sinne, zu schützen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, LT-Drs. 15/197, S. 37; in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2 S 2436/21 -, juris Rn. 26; BayVerfGH, Entsch. v. 15.05.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. -, DVBl 2014, 848 = juris Rn. 108; BayVGH, Beschl. v. 18.02.2015 - 7 CS 15.103 -, juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 2 S 2436/21

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Infragestellung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
    Es bedarf für die Annahme einer Wohnung im rundfunkbeitragsrechtlichen Sinne damit keiner besonderen Ausstattung der Raumeinheit, insbesondere keiner Sanitäreinrichtungen und keiner Kochstelle (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 19, 26 m.w.N.), solange die Baulichkeit aufgrund ihres Zustands als "bewohnbar" anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 22-24, zu Einzelfragen der Bewohnbarkeit).

    Anders als vor der Reformierung des Systems der Rundfunkfinanzierung dient dieser weite Wohnungsbegriff des § 3 Abs. 1 RBStV, der grundsätzlich jede Wohnung ungeachtet ihrer Lage in einer Betriebsstätte erfasst, dazu, Wohnungen als Mittelpunkt der individuellen Persönlichkeitsgestaltung und vornehmlicher Entfaltungsort der Privat- und Intimsphäre des Einzelnen vor Nachforschungen, auch zum Zwecke der Qualifizierung als "Wohnung" im beitragsrechtlichen Sinne, zu schützen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, LT-Drs. 15/197, S. 37; in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2 S 2436/21 -, juris Rn. 26; BayVerfGH, Entsch. v. 15.05.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. -, DVBl 2014, 848 = juris Rn. 108; BayVGH, Beschl. v. 18.02.2015 - 7 CS 15.103 -, juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - 2 A 513/20

    Streit um Festsetzungsbescheide zu Rundfunkgebühren; Anforderungen an das

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
    (a) Hierzu reicht - nicht zuletzt aufgrund der Rundfunkbeitragserhebung als Massenverfahren - die einfache Behauptung des Rundfunkteilnehmers, er habe trotz der melderechtlichen Erfassung nicht unter der gemeldeten Anschrift gelebt, nicht hin (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 A 513/20 -, juris Rn. 17; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 03.07.2017 - B 3 K 16.837 -, BeckRS 2017, 155071 Rn. 12).

    Nach dem Sinn und Zweck der Rundfunkbeitragspflicht wie auch aus Gründen der Praktikabilität im Massenverfahren nicht weiter relevant für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung ist, wie intensiv sich ein Rundfunkteilnehmer während eines gewissen Zeitraums in der Wohnung aufgehalten hat, mithin, wie viel Zeit er in dieser Wohnung verbracht haben will (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 A 513/20 -, juris Rn. 17; vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 09.12.2019 - 6 C 20.18 -, NVwZ-RR 2020, 510 = juris Rn. 21).

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
    Der Vorteil eines Wohnungsinhabers liegt in der Möglichkeit begründet, Rundfunk im privaten Kontext zu empfangen und zur Information, zur Unterhaltung oder sonst zu nutzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2016 - 6 C 6.15 -, BVerwGE 154, 275 = juris Rn. 16 ff.; BVerwG; Beschl. v. 20.09.2017 - 6 B 50.17 -, juris Rn. 12).

    Der Vorteil eines Wohnungsinhabers liegt in der Möglichkeit begründet, Rundfunk im privaten Kontext zu empfangen und zur Information, zur Unterhaltung oder sonst zu nutzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2016 - 6 C 6.15 -, BVerwGE 154, 275 = juris Rn. 16 ff.; BVerwG; Beschl. v. 20.09.2017 - 6 B 50.17 -, juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2019 - 2 A 3345/18
    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
    Dieser besteht für ihn darin, den Rundfunk zu nutzen, indem er entweder Informationen aus dem öffentlichen Rundfunkangebot für den Betrieb beschafft oder betrieblich genutzte Gegenstände mit Empfangsgeräten für seine Beschäftigten sowie Kunden ausstattet, um diesen durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Unterhaltung oder Information zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16 -, BVerfGE 149, 222 = juris Rn. 112 ff.; BVerwG, Urt. v. 07.12.2016 - 6 C 49.15 -, BVerwGE 156, 358 = juris Rn. 29, 62; Urt. v. 27.09.2017 - 6 C 32.16 -, BVerwGE 160, 80 = juris Rn. 22 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 A 3345/18 -, NVwZ-RR 2019, 1063 = juris Rn. 13).

    Sofern es sich nicht um einen der in § 3 Abs. 2 RBStV - abschließend aufgezählten - Einzelfälle einer Wohnung in bestimmten Betriebsstätten handelt erkennt die Rechtsprechung selbst für den - insoweit denklogisch weitestgehenden - Fall einer vollständigen Identität der Raumeinheit mit der Betriebsstätte eine Beitragspflicht als Wohnung und erachtet insofern keine Beschränkung des Wohnungsbegriffs für geboten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 A 3345/18 -, NVwZ-RR 2019, 1063 = juris Rn. 12; in diese Richtung auch BayVGH, Urt. v. 22.06.2016 - 7 BV 15.1956 -, NVwZ-RR 2016, 837 = juris Rn. 14).

  • BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15

    Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
    Die Rundfunkbeitragsschuld entsteht damit nicht erst durch ihre Geltendmachung oder Festsetzung und auch nicht "verbrauchsabhängig", sondern kraft Gesetzes gemäß § 7 Abs. 1 RBStV mit dem Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.06.2016 - 6 C 35.15 -, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 2 S 896/15

    Zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, hier: Beiträge im privaten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
    Denn die Klägerin hatte die Rundfunkbeiträge für die hier in Rede stehenden Zeiträume über vier Wochen nach ihrer Fälligkeit noch nicht bezahlt (vgl. zur Zulässigkeit von Säumniszuschlägen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.03.2016 - 2 S 896/15 -, ZUM-RD 2017, 236 = juris Rn. 41; Urt. v. 04.11.2016 - 2 S 548/16 -, juris Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2016 - 2 S 548/16

    Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von

  • BVerwG, 24.09.2020 - 6 C 20.19

    Auferlegen der Kosten des in der Revisionsinstanz anhängigen Teils des

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 2 S 1621/15

    Eingetragene Genossenschaft mit dem satzungsmäßigen Ziel der Entwicklung, Planung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 2 S 146/16

    Rundfunkbeitragspflicht des Wohnungsinhabers

  • VG Bayreuth, 03.07.2017 - B 3 K 16.837

    Festsetzung des Rundfunkbeitrags für ein baufälliges Anwesen

  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 5 B 449/20
  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

  • VG Würzburg, 21.06.2018 - W 3 K 17.34

    Rundfunkbeitragspflicht für eine Wohnung in den Betriebsräumen

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

  • BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16

    Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei

  • BVerwG, 08.06.2020 - 6 B 50.19

    Apartment-Hotel; Beherbergungsstätte; Dauer der Nutzung; Hotel- und Gästezimmer;

  • VGH Bayern, 22.06.2016 - 7 BV 15.1956

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich bei beitragspflichtiger Betriebsstätte in der

  • VG Sigmaringen, 17.06.2016 - 5 K 837/16

    Rundfunkbeitragspflicht - Gästezimmer in einem Heim als Wohnung

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

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